Untreue durch schwarze Kassen – Strafbarkeit des Vorstands

Um an Aufträge zu kommen, sind Schmiergeldzahlungen in manchen Ländern an der Tagesordnung – was zugleich für deutsche Top-Manager ein persönliches Haftungsrisiko birgt: Das Vorstandsmitglied einer AG kann sich der Untreue strafbar machen, falls es schwarze Kassen bildet oder nicht unverzüglich auflöst, wenn es davon Kenntnis bekommt.

Für eine Untreue muss die AG bei wirtschaftlicher Betrachtung einen Vermögensnachteil erleiden und Zugriff auf die schwarzen Kassen haben. Werden diese bei Auslandstochtergesellschaften geführt, kommt es darauf an, ob deren Anteile durch die nicht unverzügliche Auflösung der schwarzen Kassen an Wert verloren haben.

Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 06.09.2016 – 1 StR 104/15) mit Blick auf ein ehemaliges Siemens-Vorstandsmitglied ausgeführt. Es soll Schmiergeldzahlungen an die argentinische Regierung aus einer schwarzen Kasse vor Ort und deren anschließendes Wiederauffüllen veranlasst haben. Allerdings sei nicht jedes Unterhalten einer schwarzen Kasse bzw. deren nicht erfolgte Auflösung als Untreue zu werten.

Hinzukommen müsse, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung ein Vermögensschaden der AG entsteht. Dazu müsse die AG entweder direkten Zugriff auf die Gelder aus der schwarzen Kasse bei der Tochtergesellschaft haben oder aber der Wert von deren Anteile müsse gemindert sein, was ggf. ein Sachverständiger festzustellen habe. Eine Untreue durch Unterlassen liegt dem BGH zufolge vor, wenn ein Vorstandsmitglied von der schwarzen Kasse weiß und sie sowohl duldet als auch seine Kollegen nicht darüber aufklärt.

Latest

Was Manager im Haftungsprozess beweisen müssen

Kommt es zu einem Schadensersatzprozess gegen einen Geschäftsführer oder Vorstand, so kann dieser sich nicht durch externe Berater entlasten, wenn er über eigene Expertise...

Haftung des Top-Managements für überteuerten Firmenwert

In einer sich rasant verändernden Wirtschaft sind Investitionen in neue Technologien oder Beteiligungen an potenzialstarken Start-ups oft unverzichtbar, um künftiges Wachstum abzusichern. Nicht immer...

Spekulative Zinsswaps sind für den Vorstand haftungsträchtig

Für ihre Immobilienfonds nutzen Kapitalanlagegesellschaften mitunter Forward-Zinsswaps, um für einen kreditfinanzierten Immobilienkauf das Zinsniveau abzusichern. Dies ist branchenüblich und als Hilfsgeschäft im Rahmen der...

Geschäftsführer nur auf dem Papier – und haftbar im Schadensfall

Manchmal hat es familiäre Gründe, manchmal geht es um einen Gefallen oder man hat es schlicht vergessen bzw. verdrängt: jemand ist als Geschäftsführer im...

Standhaft bleiben – statt anstandslos zahlen

Bei einem Vorstand melden sich zwei M&A-Berater, die angeblich noch offene Forderungen haben. Als sie mit gerichtlichen Schritten drohen, knickt der Manager ein und...
Manager Recht
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.