Untreue durch schwarze Kassen – Strafbarkeit des Vorstands

Um an Aufträge zu kommen, sind Schmiergeldzahlungen in manchen Ländern an der Tagesordnung – was zugleich für deutsche Top-Manager ein persönliches Haftungsrisiko birgt: Das Vorstandsmitglied einer AG kann sich der Untreue strafbar machen, falls es schwarze Kassen bildet oder nicht unverzüglich auflöst, wenn es davon Kenntnis bekommt.

Für eine Untreue muss die AG bei wirtschaftlicher Betrachtung einen Vermögensnachteil erleiden und Zugriff auf die schwarzen Kassen haben. Werden diese bei Auslandstochtergesellschaften geführt, kommt es darauf an, ob deren Anteile durch die nicht unverzügliche Auflösung der schwarzen Kassen an Wert verloren haben.

Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 06.09.2016 – 1 StR 104/15) mit Blick auf ein ehemaliges Siemens-Vorstandsmitglied ausgeführt. Es soll Schmiergeldzahlungen an die argentinische Regierung aus einer schwarzen Kasse vor Ort und deren anschließendes Wiederauffüllen veranlasst haben. Allerdings sei nicht jedes Unterhalten einer schwarzen Kasse bzw. deren nicht erfolgte Auflösung als Untreue zu werten.

Hinzukommen müsse, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung ein Vermögensschaden der AG entsteht. Dazu müsse die AG entweder direkten Zugriff auf die Gelder aus der schwarzen Kasse bei der Tochtergesellschaft haben oder aber der Wert von deren Anteile müsse gemindert sein, was ggf. ein Sachverständiger festzustellen habe. Eine Untreue durch Unterlassen liegt dem BGH zufolge vor, wenn ein Vorstandsmitglied von der schwarzen Kasse weiß und sie sowohl duldet als auch seine Kollegen nicht darüber aufklärt.

Latest

Wann Manager für Sicherheiten zugunsten des Gesellschafters haften

Viele Geschäftsführer und Vorstände kennen das: der Eigentümer des Unternehmens will einen Kredit aufnehmen und benötigt dafür Sicherheiten. Ganz wohl ist dem Management dabei...

Wer muss was im Haftungsprozess beweisen?

Wenn Geschäftsführern oder Vorständen eine Pflichtverletzung vorgeworfen wird, stellt sich in der Praxis immer wieder die Frage, wer was zu beweisen hat. In einem...

Als zwei Geschäftsführer streiten, folgt die Insolvenz

Eine Anfang Januar 2024 ergangene Gerichtsentscheidung sorgt in Fachkreisen bundesweit für Aufsehen: in der Unternehmenskrise einer GmbH eskaliert der Streit zwischen zwei geschäftsführenden Gesellschaftern....

Wann Manager in der Krise nicht mehr zahlen dürfen

Wenn bei einer AG oder GmbH die Zahlungsunfähigkeit eingetreten oder ihre Überschuldung festgestellt ist, besteht das sog. Zahlungsverbot: Geschäftsführer oder Vorstände dürfen dann grundsätzlich...

Verbotene Insichgeschäfte: Befreiung entfällt mit zweitem Geschäftsführer

Es war ein Vorgang, der sowohl in neu gegründeten Tochtergesellschaften als auch Start-ups oft vorkommt: im Rahmen einer GmbH-Gründung wurde Martin Hessing* zunächst zum...