Spekulative Zinsswaps sind für den Vorstand haftungsträchtig

Für ihre Immobilienfonds nutzen Kapitalanlagegesellschaften mitunter Forward-Zinsswaps, um für einen kreditfinanzierten Immobilienkauf das Zinsniveau abzusichern. Dies ist branchenüblich und als Hilfsgeschäft im Rahmen der Finanzierung eines Immobilienerwerbs erlaubt. Problematisch wird es erst, wenn die Zinsswaps zu rein spekulativen Zwecken abgeschlossen werden.

Mit einem solchen Fall hatte sich das Oberlandesgericht Düsseldorf  (Urteil vom 15.01.2015 – I-6 U 48/14) zu befassen. Der Vorstand einer Immobilien-AG hatte Zinsswaps abgeschlossen, um einen langfristigen Kreditvertrag abzusichern. Das Gericht entschied, dass dem Swapgeschäft der spekulative Charakter fehlt, soweit kongruente Darlehensverträge abgeschlossen worden sind.

Anders aber verhalte es sich mit „ungedeckten“ Teil des Swapgeschäftes: Die beklagten Vorstände hätten sich durch den Abschluss des Darlehensvertrags pflichtwidrig dazu verpflichtet, mehrjährige Zinsswaps zunächst über 100 Millionen Euro abzuschließen, obwohl das Zustandekommen der Anschlussfinanzierung in dieser Höhe nicht sichergestellt war. Vielmehr habe das Risiko bestanden, dass ein kongruentes Grundgeschäft nicht zustande kommen wird und die Zinsswapgeschäfte deshalb nur teilweise Zinssicherungscharakter haben würden. Dieses Risiko habe sich im weiteren Verlauf verwirklicht.

Die Vorstände haften deshalb auf Schadensersatz und können sich auch nicht dadurch entlasten, dass sie auf die Beratung spezialisierter Anwälte vertraut haben. Denn dazu müsse, so das OLG Düsseldorf, der Vorstand vortragen, welche Fragen er den Anwälten gestellt hat und ggf. wie diese beantwortet wurden.

Latest

Sorgfältig wie ein ordentlicher Geschäftsleiter

Ganz gleich, ob es um ein neues Geschäftsfeld oder einen Kauf von Sachanlagen geht: bei jeder Investition schwingt stets das Risiko eines Fehlschlags mit....

Als zwei Geschäftsführer streiten, folgt die Insolvenz

Eine Anfang Januar 2024 ergangene Gerichtsentscheidung sorgt in Fachkreisen bundesweit für Aufsehen: in der Unternehmenskrise einer GmbH eskaliert der Streit zwischen zwei geschäftsführenden Gesellschaftern....

Was Manager im Haftungsprozess beweisen müssen

Kommt es zu einem Schadensersatzprozess gegen einen Geschäftsführer oder Vorstand, so kann dieser sich nicht durch externe Berater entlasten, wenn er über eigene Expertise...

Wann Manager in der Insolvenz für Steuerschulden haften

Auch wenn Insolvenzantrag gestellt und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird, bleibt der Geschäftsführer oder Vorstand im Amt – und muss weiterhin einige Pflichten erfüllen....

Leitplanken des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot – ein Thema, das für Geschäftsführer und Vorstände sowie Gesellschafter relevant ist. In den meisten Anstellungsverträgen heißt es, dass das Organmitglied...