Wann Manager ihre Erfindungen übertragen müssen

In vielen produzierenden Unternehmen sind Ingenieure im Top-Management tätig, manche arbeiten an der Entwicklung neuer Produkte mit. Machen sie dabei eine Erfindung, stellt sich die Frage, wem die Rechte zustehen. Denn für sie gilt das Arbeitnehmererfindungsgesetz nicht. Ein Urteil des OLG Frankfurt zeigt, was Geschäftsführer und Vorstände mit technischen Aufgaben dazu wissen und beachten sollten.

Arthur Woytek* ist Gesellschafter und Chief Technology Officer der XCobotics GmbH*. Als Ingenieur und Programmierer kennt er sich mit Robotern und künstlicher Intelligenz bestens aus. Mehr als ein Jahr tüftelt er im Betrieb an einem neuartigen Roboter, der mit Menschen zusammen arbeitet. Dann ist es soweit: Woytek meldet mehrere Gebrauchsmuster bei dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie zwei europäische Patente an. Allerdings macht er dies nicht für die XCobotics, sondern für sich persönlich. Es kommt zum Streit und das Unternehmen verklagt Woytek, die Gebrauchsmuster zu übertragen und die Ansprüche auf Patenterteilung abzutreten. Das OLG Frankfurt verurteilt Woytek schließlich mit Urteil vom 13.04.2017 (6 U 69/16).

Tätigkeitsbereich und Nutzung von Unternehmensressourcen entscheidend

Auch wenn der vorliegende Fall wegen der Gesellschafter-Stellung atypisch ist, lassen sich den Entscheidungsgründen interessante Aussagen für Geschäftsführer und Vorstände mit technischem Aufgabenbereich entnehmen für den Fall, dass im Anstellungsvertrag nichts geregelt ist: […]

Lesen Sie den vollständigen Beitrag ab 19.10.2023 auf Manager Recht.

Latest

Wann Geschäftsführer für ihre Kollegen mithaften

Wird eine GmbH oder AG von mehreren Geschäftsführern oder Vorständen geleitet, stellt sich für die einzelnen Manager – nicht erst in Krisensituationen, aber dann...

Geschäftsführer nur auf dem Papier – und haftbar im Schadensfall

Manchmal hat es familiäre Gründe, manchmal geht es um einen Gefallen oder man hat es schlicht vergessen bzw. verdrängt: jemand ist als Geschäftsführer im...

Koppelungsvereinbarung im Anstellungsvertrag unwirksam

In Anstellungsverträgen von Geschäftsführern und Vorständen ist meist eine sog. Koppelungs- oder Gleichlaufklausel enthalten. Danach wird die Laufzeit der schuldrechtlichen Vertragsbeziehung an die Bestellung...

Wer muss was im Haftungsprozess beweisen?

Wenn Geschäftsführern oder Vorständen eine Pflichtverletzung vorgeworfen wird, stellt sich in der Praxis immer wieder die Frage, wer was zu beweisen hat. In einem...

Vorstandsmitglied haftet persönlich für Mietschaden

Ein ehemaliger Krankenkassen-Vorstand ist durch das Oberlandesgericht Hamm zu Schadenersatz in Höhe von 4,6 Mio. Euro verurteilt worden. Der Manager hatte zu viele Büro-...