Compliance-Organisation: Pflicht des Vorstands

Schmiergeldzahlungen und Manipulationen von Abgaswerten haben das Thema „Compliance“ in den vergangenen Jahren in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Dabei ist es eigentlich Aufgabe des Top-Managements zu überwachen, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Ob es dazu einen unternehmerischen Handlungsspielraum und aufgrund der Business Judgement Rule einen haftungsfreien Ermessensspielraum hat, ist unter Juristen umstritten.

Mit dem sog. Neubürger-Urteil hat das Landgericht München (Urteil vom 10.12.2013 – 5 HK O 1387/10) entschieden, dass eine nicht delegierbare Pflicht der Geschäftsleitung besteht, das Unternehmen so zu organisieren und zu beaufsichtigen, dass keine Gesetzesverletzungen stattfinden. Falls eine entsprechende Gefährdungslage besteht, müsse eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation eingerichtet werden. Und werden Gesetzesverletzungen bekannt, seien Maßnahmen zur Effizienzsteigerung des Compliance-Systems erforderlich. Verfehlt die Geschäftsleitung diese Anforderungen, genüge für eine persönliche Haftung bereits leichte Fahrlässigkeit.

Auch wenn es sich dem Neubürger-Urteil nicht ausdrücklich entnehmen lässt, ist der Vorstand nach Auffassung namhafter Juristen rechtlich ein „Garant“, d.h. er muss mit Blick auf sein Unternehmen als „latente Gefahrenquelle“ alles Zumutbare unternehmen, um legales Verhalten sicherzustellen. Dies aber liegt nicht im Ermessen des Vorstands, so dass die Business Judgement Rule hier nicht gilt. Vorstände sollten also ein funktionierendes Compliance Management System einrichten und dies sowie die Überwachung der Funktionsfähigkeit dokumentieren.

Latest

Verbotene Insichgeschäfte: Befreiung entfällt mit zweitem Geschäftsführer

Es war ein Vorgang, der sowohl in neu gegründeten Tochtergesellschaften als auch Start-ups oft vorkommt: im Rahmen einer GmbH-Gründung wurde Martin Hessing* zunächst zum...

Untreue durch schwarze Kassen – Strafbarkeit des Vorstands

Um an Aufträge zu kommen, sind Schmiergeldzahlungen in manchen Ländern an der Tagesordnung – was zugleich für deutsche Top-Manager ein persönliches Haftungsrisiko birgt: Das...

Die Macht des Faktischen – Geschäftsführer ohne Bestellung

Ohne dass es offen ausgesprochen wird, sind Handlungsbevollmächtigte, Prokuristen, Global Heads oder Managing Directors der zweiten oder dritten Führungsebene oftmals in Sorge: wer mit...

Zur Treue verpflichtet – ein Geschäftsführer auf Abwegen

Gar nicht so selten kommt es in der Praxis vor, dass Unternehmensgründer im Laufe der Zeit bemerken, dass ihre Mitgründer oder neu hinzu gekommene...

Wann eine Amtsniederlegung rechtsmissbräuchlich ist

In der Unternehmenskrise oder Insolvenz neigen Geschäftsführer bzw. Vorstände mitunter dazu, ihr Amt niederzulegen – passiert dies „Knall auf Fall“ und ohne einen Nachfolger,...
Manager Recht
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.